FEV-Maßnahmen

Die Einzel-Schulungsmaßnahme

Sperrfristverkürzung Modell AVS

In Baden Württemberg gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher zurückzuerhalten. Dafür kann eine anerkannte Einzelmaßnahme genutzt werden, die gezielt auf die Anforderungen der zuständigen Stellen vorbereitet.

Diese Option kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich um eine erstmalige Auffälligkeit im Straßenverkehr handelt und die Alkoholkonzentration unter 2,0 Promille lag. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, kläre ich mit Ihnen transparent und nachvollziehbar.

Im Rahmen eines Vorgesprächs und mehrerer Einzelsitzungen reflektieren wir die Situation, arbeiten Ursachen und Muster heraus und erarbeiten eine stabile Strategie für die Zukunft. Je nach Ausgangslage kann die Maßnahme aus wenigen Terminen bestehen oder mehr Sitzungen umfassen. Wichtig ist mir dabei, dass Sie nicht nur formell vorbereitet sind, sondern wirklich verstehen, worauf es ankommt.

Wenn Sie möchten, prüfen wir gemeinsam, ob eine Sperrfristverkürzung für Sie möglich ist und welche Schritte dafür sinnvoll sind.

Sollte eine MPU nötig sein, da eine Promille über 1,6 vorlag, können Sie das hier erworbene Wissen auch für die MPU nutzen, es ist ja dasselbe Thema.

Das Punktabbauprogramm

Fahreignungsseminar nach §4a StVG

Das Fahreignungsseminar soll den Teilnehmern helfen, die sicherheitsrelevanten Mängel in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen“

Bei einem Punktestand bis zu fünf im Fahreignungsregister in Flensburg kann durch das FES ein Punkt abgebaut werden. Das Seminar ist aufgeteilt in einen verkehrspädagogischen Teil (Fahrschule) und einen verkehrspsychologischen Teil (Verkehrspsychologe).
Mein Anteil besteht aus zwei Sitzungen mit jeweils 75 min Dauer. Zwischen den Sitzungen müssen zumindest drei Wochen Abstand liegen, in denen neues Verhalten oder Selbstbeobachtung geübt werden.

Ein weiterer Anlass Punkte abzubauen ist der Umstand, dass man aus berufsständischen Bedingungen keinen oder bestenfalls einen oder zwei Punkte haben sollte, oder man will das begleitete Fahren für seine Schützlinge ermöglichen und hat schon zwei Punkte.

Im Normalfall findet zuerst der Teil in der Fahrschule statt, allerdings können sich die Sitzungen auch durchmischen oder in anderer Reihenfolge stattfinden.

Die Probezeitmaßnahme

Verkehrspsychologische Beratung (§38 FEV)

Die Verkehrspsychologische Beratung wird Ihnen von der Führerscheinstelle dringend vorgeschlagen, wenn Sie als Fahranfänger bereits eine Eintragung in Flensburg bekommen hatten, ein entsprechendes Aufbauseminar absolviert haben und erneut in der Probezeit aufgefallen sind.

Die Beratung findet als Einzelgespräch (drei einstündige Termine) statt. Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, was schiefgelaufen ist und wie Sie weitere Auffälligkeiten vermeiden können. Ansonsten droht bei einem weiteren Punkteverstoß der Führerscheinentzug. Evtl. lässt sich die Fahrerlaubnisbehörde so auch milder stimmen.