Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann die Sperrfristverkürzung beim Staatsanwalt/Gericht beantragt werden. Ob und in welchem Umfang eine Verkürzung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich unterstütze Sie dabei, die nächsten Schritte klar und strukturiert vorzubereiten.
Mit der qualifizierten Teilnahmebescheinigung können Sie anschließend die Sperrfristverkürzung bei der zuständigen Stelle beantragen. Was dafür in Ihrem Fall nötig ist und wie der Ablauf aussieht, klären wir Schritt für Schritt in den Sitzungen.
0174 - 32 71 38 3